Vergütung

Entsprechend des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG) vom 01. April 2000 gibt es für PV-Strom Einspeisevergütungen. Die Höhe der Vergütung ändert sich von Quartal zu Quartal und richtet sich nach der Anlagengröße. Die Vergütung beträgt zum 31.12.2020 8,32 Cent pro kWh zzgl. MwSt.

Die Einspeisevergütung, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gilt, ist über 20 Jahre festgeschrieben – zuzüglich dem Rest des Jahres der Inbetriebnahme. Für die restliche Betriebsdauer der Anlage (in der Regel über weitere mindestens 15 Jahre) wird der eingespeiste Strom zum regionalen Vergütungspreis des lokalen Energieversorgers verkauft. Natürlich ist es dem PV-Betreiber freigestellt, seinen produzierten Strom selbst zu nutzen und damit Strombezugskosten zu sparen.

Die Ausgaben für die Einspeisevergütungen deckt der Energieversorger über den generell geltenden Aufschlag auf den Strompreis ab, der für die Förderung aller regenerativen Energien (Solarstrom, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Solarthermie, Biogas etc.) bundesweit genommen wird. Es werden keine Steuergelder als Einspeisevergütung eingesetzt.

Finanzierung

Die Stadt Braunschweig hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik eingerichtet. Dadurch leistet die Stadt einen Beitrag zum Ausbau der regenerativen Energien und zur Erreichung der im Klimaschutzkonzept formulierten Ziele.

Um die schnelle Verbreitung der Photovoltaik zu fördern, wird der Kauf von PV-Anlagen zudem durch zinsgünstige Programme der bundeseigenen KfW-Bank sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Käufern unterstützt. Die Finanzierungsabwicklung macht die Hausbank und es sind Finanzierungen mit einem effektiven Jahreszins von unter 1,5% möglich. Weitere Informationen zum Förderkredit „Erneuerbare Energien“ der KfW-Bank für Privatpersonen und Unternehmen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Als Privatkunde können Sie die beim Kauf der Anlage und bei der Montage anfallende Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Dafür müssen Sie wiederum die Mehrwertsteuer, die Ihnen das Energieversorgungsunternehmen bei Zahlung Ihrer Einspeisevergütung überweist, an das Finanzamt abführen. 

Die Deutsche Ausgleichsbank unterstützt mittelständische Unternehmen bei ihren Investitionen in Energiegewinnung bzw. beim Energiesparen. Landwirten steht zur Finanzierung auch die Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderprogramme der Bundesländer und einzelner Institutionen wie beispielsweise der Bundesstiftung Umwelt. Die Landwirtschaftskammern bieten zudem Agrar-Investitions-Förderprogramme an. Bitte erkundigen Sie sich über weitere Finanzierungs- und Förderprogramme beim „Bundesverband Solarenergie e.V.“: https://www.solarwirtschaft.de